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   VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667, 22 ZB 09.1683, 22 ZB 09.1684, 22 ZB 09.1685, 22 ZB 09.1686   

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VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667, 22 ZB 09.1683, 22 ZB 09.1684, 22 ZB 09.1685, 22 ZB 09.1686 (https://dejure.org/2010,71728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667, 22 ZB 09.1683, 22 ZB 09.1684, 22 ZB 09.1685, 22 ZB 09.1686 (https://dejure.org/2010,71728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2010 - 22 ZB 09.1667, 22 ZB 09.1683, 22 ZB 09.1684, 22 ZB 09.1685, 22 ZB 09.1686 (https://dejure.org/2010,71728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit benachbarter Gemeinden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Die vorgelegten Studien zu Lärm aus hochgelegenen Schallquellen sowie zu Infraschall durch Windkraftanlagen stellen keine gesicherten Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik dar, welche die Bindungswirkung der TA Lärm in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306/307 zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.; vom 3.2.2009 BayVBl 2010, 112).

    Auch können die Nachbargemeinden sich aus eigenem Recht nicht auf entgegenstehende öffentliche Belange (§ 35 Abs. 1 BauGB) berufen (vgl. auch BayVGH vom 3.2.2009 a.a.O.).

    Denn die Reichweite bzw. die Schutzwirkung der kommunalen Planungshoheit gegenüber den Planungs- und Gestaltungsrechten benachbarter Gemeinden ist bereits höchstrichterlich geklärt (BayVGH vom 3.2.2009 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2007 (Az. 14 B 05.2149 und 14 B 05.2151), auf die der Kläger zu 8 hinweist.

    Die mit Schriftsatz vom 15. September 2009 erhobene Rüge einer Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2007 (a.a.O.) ist verspätet und damit unzulässig (§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO).

  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 22 CS 09.117

    Windkraftanlagen; Sofortvollzug; Parallelfall zu 22 CS 08.2369

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Das Verwaltungsgericht nimmt in seinen Urteilen jeweils Bezug auf seine Beschlüsse vom 30. Juli und 19. Dezember 2008 sowie auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Oktober 2008 (Az. 22 CS 08.2369) und vom 10. Februar 2009 (Az. 22 CS 09.117 und 22 CS 09.118) in den vorangegangenen Eilverfahren, in denen sowohl eine Verletzung der Nachbargemeinden (Kläger zu 6 und 8) in ihrer Planungshoheit und ihrem Selbstgestaltungsrecht als auch der Rechte der klagenden Anwohner (Kläger zu 1 bis 5 und 7) durch Lärmimmissionen, optisch bedrängende Wirkung sowie wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Abstandsflächen durch die strittigen Windkraftanlagen verneint wurden.
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Das Verwaltungsgericht nimmt in seinen Urteilen jeweils Bezug auf seine Beschlüsse vom 30. Juli und 19. Dezember 2008 sowie auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Oktober 2008 (Az. 22 CS 08.2369) und vom 10. Februar 2009 (Az. 22 CS 09.117 und 22 CS 09.118) in den vorangegangenen Eilverfahren, in denen sowohl eine Verletzung der Nachbargemeinden (Kläger zu 6 und 8) in ihrer Planungshoheit und ihrem Selbstgestaltungsrecht als auch der Rechte der klagenden Anwohner (Kläger zu 1 bis 5 und 7) durch Lärmimmissionen, optisch bedrängende Wirkung sowie wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Abstandsflächen durch die strittigen Windkraftanlagen verneint wurden.
  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Lichtbilder und Lagepläne im Rahmen von § 86 Abs. 1 VwGO unbedenklich verwertbar sind, wenn sie die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig aufweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (BVerwG vom 3.12.2008 BauR 2009, 617).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Landesrecht als irrevisibles

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Die örtlichen Gegebenheiten, also sowohl die Situierung der Anlagen wie auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Nachbarorte, können von einem in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenem Tatsachengericht in aller Regel allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilt werden (BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31.00).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Die vorgelegten Studien zu Lärm aus hochgelegenen Schallquellen sowie zu Infraschall durch Windkraftanlagen stellen keine gesicherten Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik dar, welche die Bindungswirkung der TA Lärm in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306/307 zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.; vom 3.2.2009 BayVBl 2010, 112).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Erteilung von Abweichungen von den Abstandsflächen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen (BayVGH vom 28.7.2009 BayVBl 2010, 47) bestehen im vorliegenden Fall keine rechtlichen Bedenken.
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

    Der Klägerin ist als Nachbargemeinde - im Gegensatz zur Standortgemeinde - ein pauschales Berufen auf die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 BauGB und damit auch auf das dort manifestierte Gebot der Rücksichtnahme verwehrt (BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 u.a. - Rn 9; BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 9 = BayVBl 2010, 112 m.w.N.).

    Hierbei braucht nicht entschieden werden, ob der Klägerin drittschützende Rechtspositionen aus dem bundes- bzw. landesrechtlichen Denkmalschutzrecht (a) oder aus dem aus ihrem Selbstverwaltungsrecht zu folgernden Selbstgestaltungsrecht (b) zukommen (in diese Richtung wohl BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 u.a. - Rn 10, juris), da jedenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung des Altstadtensembles nach Überzeugung des Gerichts nicht vorliegt (c).

    Auch wenn sich in einem denkmalrechtlichen Sinne eine Beurteilung anhand bloßer mathematischer Rechengrößen verbietet, sieht sich das Gericht im Hinblick auf die Ausmaße und Abstände in einer vergleichbaren Konstellation zu bereits obergerichtlich entschiedenen Fällen mit Bezügen zu Windkraftanlagen (BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn 7 = BayVBl 2010, 112; BayVGH v. 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 (u.a.) - Rn 10; BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 (u.a.) - Rn 10; BayVGH v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681 - Rn 8).

  • VG Ansbach, 27.02.2013 - AN 11 K 12.01743

    Erfolglose Klage einer Nachbargemeinde gegen WKA-Genehmigung auf dem Gebiet der

    Diese Rechtssituation ist dermaßen geklärt, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. März 2010 (22 ZB 09.1667 u.a.) damit diesbezüglich begnügen konnte, festzuhalten, es fehle an der Klärungsbedürftigkeit zu der dort aufgestellten Frage, welche Rechte einer Nachbargemeinde im Vergleich zur Standortgemeinde zustünden, denn Reichweite bzw. Schutzwirkung der kommunalen Planungshoheit gegenüber den Planungs- und Gestaltungsrechten benachbarter Gemeinden sei bereits höchstrichterlich geklärt, wobei er dort auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Februar 2009 mit dortigen Belegquellen hinweist.

    Ausdrücklich formulierte dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem ebenfalls schon erwähnten Beschluss vom 4. März 2010 (22 ZB 09.1667 u.a.) dahin, dass sich Nachbargemeinden nicht aus eigenem Recht auf entgegenstehende öffentliche Belange (§ 35 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 BauGB) berufen können (ebenso BayVGH vom 3.2.2009 a.a.O.), womit auch die Belange des Vogelschutzes und der Landschaftsästhetik mangels diesbezüglicher eigener Rechtsposition der Nachbargemeinde nicht von Relevanz sind - die hiesige Kritik der Klägerseite um Gutachten zu Fledermäusen, Rotmilan etc. geht daher vorliegend an der streitgegenständlichen Relevanz vorbei und ist nicht weiter zu hinterfragen.

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

    Kriterien, die in die Bewertung einzufließen haben, sind z. B. Höhe und Standort der Windenergieanlage, Größe des Rotordurchmessers, Blickwinkel, Lage der Aufenthaltsräume und deren Fenster zur Anlage, Hauptwindrichtung, Topografie, Abschirmung etc. Für die Einzelfallprüfung hat das OVG Münster (Urteil vom 09.08.2006, NWVBl. 2007, 59/60; Beschluss vom 17.01.2007, ZNER 2007, 79) Anhaltswerte aufgestellt, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof übernommen hat (Urteil vom 29.05.2009, Az.: 22 B 08.1785, BayVBl. 2010, 114/115; Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 22 ZB 09.1683 u. a.) und die auch bereits mehrfach Grundlage von Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Ansbach gewesen sind (z. B. VG AN, Urteil vom 25.01.2012, Az.: AN 11 K 11.01819 und VG AN, Urteil vom 02.07.2014, Az.: AN 11 K 14.00145).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Der Klägerin ist als Nachbargemeinde - im Gegensatz zur Standortgemeinde - auch ein pauschales Berufen auf die öffentlichen Belange des § 35 Abs. 3 BauGB verwehrt (BayVGH v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1667 u. a. - Rn. 9; BayVGH v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194 - Rn. 9 = BayVBl 2010, 112 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 01.06.2011 - AN 11 K 10.02107

    Im Einzelfall unbegründete Klage einer Nachbarin gegen die

    Zur Thematik Infraschall sei exemplarisch der Beschluss des BayVGH vom 4. März 2010, Az. 22 ZB 09.1667, zitiert:.
  • VG Ansbach, 01.06.2011 - AN 11 K 10.02108

    Im Einzelfall unbegründete Klage einer Nachbarin gegen die

    Zur Thematik Infraschall sei exemplarisch der Beschluss des BayVGH vom 4. März 2010, Az. 22 ZB 09.1667, zitiert:.
  • VG Ansbach, 13.10.2010 - AN 11 S 10.02276

    Im Einzelfall unbegründeter Eilantrag einer Nachbarin gegen die

    Zur Thematik Infraschall sei exemplarisch der Beschluss des BayVGH vom 04.03.2010, Az. 22 ZB 09.1667, zitiert:.
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